047 – BAFA-Corona-Förderung ist gestoppt. Was nun? Interview mit Paul Liese, Alexander Thiem und Daniel Terwersche

Erstellt von Daniel Terwersche am Jun 8, 2020 9:45:40 AM

In diesem Interview haben wir darüber gesprochen, wie du als innovativer Kanzleiinhaber mit der BAFA- Förderung umgehen kannst, nachdem diese 100-%-Corona-Förderung aufgekündigt wurde.

Die BAFA-Corona-Förderung wurde gestoppt, doch das ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, denn es gibt auch andere Fördermöglichkeiten des BAFA, über die wir in dem Interview gesprochen haben.

 

Es gibt viele Berater, die in Verbindung des Know-hows von Alexander Thiem und unter Verwendung der HSP Software die Akkreditierung des BAFA angestoßen haben – aber was passiert jetzt durch den Stopp dieses Corona-bedingten Förderprogrammes und den Wunsch der Akkreditierung?

Alex Thiem sagt dazu, dass die Akkreditierung nicht gestoppt ist, dass es jedoch länger dauert, da die Corona-Förderung einen großen Anklang gefunden hat. Das heißt, es besteht weiterhin ein Zugang zur BAFA-Beratungsförderung, dem Anstoß der Akkreditierung.

Die Berater, die bereits Anträge für die Corona-Förderung beim BAFA gestellt haben, diese aber noch nicht mit einer Inaussichtstellung gegenüber den Mandanten beantwortet wurden, können mit einer Absage durch den Stopp der Corona-Förderung rechnen. Wenn die Inaussichtstellung bereits erhalten wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Förderung ausgezahlt wird.

 

Auch wenn die BAFA-Corona-Förderung gestoppt ist, werden die folgenden Punkte weiterhin regulär bearbeitet und gefördert:

· Junge Unternehmen (die nicht länger als zwei Jahre auf dem Markt sind)

· Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)

· Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter)

Bei den jungen Unternehmen und den Unternehmen in Schwierigkeiten wird vor dem eigentlichen Antrag ein Regionalpartnergespräch geführt. Somit kann der Antrag erst gestellt werden, wenn das Gespräch geführt wurde. Dem Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich sind die Regionalpartner der Leitstelle zugeordnet, aber sie können auch frei gewählt werden, unabhängig von der Leitstellenzugehörigkeit.

Nach dem Gespräch erhält der Mandant ein Dokument für die Bestätigung der fachlichen Beratung und diese Bestätigung muss eingereicht werden.

Eine Bearbeitung für den Antrag eines Bestandsunternehmens dauert in der Regel einen bis drei Werktage, bis die Inaussichtstellung vorliegt.

 

Auch die Einschätzung und Begründung eines Beraters, dass ein Unternehmen in Schwierigkeiten geraten könnte, reichen aus, um eine Beratungsförderung zu erhalten.

Wenn ein Unternehmen voraussichtlich in Schwierigkeiten (in den nächsten sechs Monaten) geraten wird, dann muss es nicht der Fall sein, dass das tatsächlich auch passiert. Denn wenn durch die Beratung die Leistungsfähigkeit wiederhergestellt wird, ist auch für die Beratungsförderung alles in Ordnung – auch wenn das „50 % Eigenkapital aufgebraucht“- Kriterium aktuell noch nicht erfüllt ist.

Bei Personengesellschaften ist es nochmal etwas anders; hier wird der Begriff „Eigenmittel“ verwendet. Eigenmittel ist all das, was der Betrieb zur Verfügung hat, was er zu Geld machen könnte, oder Geld, das er bereits besitzt.

 

Der typische Ablauf der Beratung ist folgender:

· Der Mandant geht zum Informationsgespräch, die Bestätigung ist drei Monate gültig und kann dazu verwendet werden, um den Antrag überhaupt erst zu stellen.

· Dann findet die Erstberatung statt.

· Und wenn es nach der Erstberatung noch Aspekte gibt, bei denen nicht in ausreichender Tiefe beraten wurde, dann wird eine Folgeberatung durchgeführt, in der diese Aspekte genauer angesprochen werden.

· Und somit können zweimal 3.000 € für die Beratungskosten ausgeschöpft werden.

Grundsätzlich ist noch alles bezüglich der Beratung über das BAFA förderfähig, was auch vorher schon förderfähig war.

 

Wenn beim BAFA Anträge mit Opti.Tax gestellt wurden, die für Corona sein sollten und die Projekte jetzt alle im Status „in Vorbereitung“ stehen, dann ist das der Status, der anzeigt, dass auf die UBF-Nummer gewartet wird, die benötigt wird, um alle Informationen beim BAFA einzureichen.
Um das zu ändern, ist es wichtig, dass die aktuelle Version der Software installiert wird, um dann mit einem rechten Mausklick auf das Projekt zu klicken und den Status zu ändern und diesen zurückzusetzen zur Vorbereitung auf den BAFA-Förderantrag. Und anschließend besteht die Möglichkeit, im linken unteren Bereich der Beratungsförderung – in den weiteren Angaben zum Unternehmen – Angaben zu machen. Wichtig ist, dass angeklickt wird, dass es sich nicht um Corona handelt – also „Nein“ –, dann die Angabe, um welche Art von Beratung es sich handelt und um welche Unternehmensart.

 

1. Status zurücksetzen

2. Corona „Nein“ anklicken

3. Art der Beratung

4. Unternehmensart auswählen

Und dann kann die BAFA-Förderung wieder ganz normal beantragt werden.

 

 

Bleibt gesund und positiv gestimmt!

Euer Daniel

 

Weitere und detaillierte Informationen erhältst du in dem Podcast #047 „BAFA-Corona- Förderung ist gestoppt. Was nun? Interview mit Paul Liese, Alexander Thiem und Daniel Terwersche“.

 

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Thema: Podcast

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